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Beschluß mit drei Viertel der S | |||
mit Dreiviertelmehrheit gefaßter Beschluß (der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) | |||
Gesellschafterbeschluss mit 3/4-Mehrheit; Beschluss mit 3/4-Mehrheit; auf Hauptversammlung außerordentlicher Beschluss (mit 3/4 Mehrheit gefasst) |