Grundstücksverkehrsordnung(Der gesamte Kaufpreis wird fällig, wenn a) <... > b) im Zeitpunkt der Eintragung gemäß (a) kein Anmeldevermerk i.S. d. § 30b Abs. 1 Vermögensgesetz eingetragen oder - sofern ein solcher eingetragen ist - die GVO-Genehmigung erteilt ist <...>Wilhelm Scherer)