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автономия воли (В частном праве российским аналогом является "автономия воли": Die Haftung ausRechtsgeschäften beruht auf den für das Privatrecht fundamentalen Rechtsprinzipien der Selbstbestimmung und der Selbstveranrwortung. Diesen Prinzipien zufolge sind die einzelnen rechtens dazu imstande, ihre intersubjektiven Beziehungen dadurch
selbst zu regeln, daß sie durch rechtsgeschäftliche Willenserklärungen Rechtsfolgen in Geltung setzen und sich eben dadurch dem Erklärungsgegner gegenüber selbst binden. Mareyew) |