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Zulassung eines Konsuls (Zulassung eines Konsuls или Exequatur : (Wiki) Im Völkerrecht bezeichnet das Wort Exequatur (Der Konsul möge sein Amt ausüben) die einem Konsul vom Empfangsstaat erteilte Erlaubnis zur Ausübung der konsularischen Funktionen innerhalb seines Konsularbezirks) |