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искажение и/или уничтожение компьютерной информации | Datenveränderung (303a StGB "(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" Евгения Ефимова) |