Abkühlungsvertrag(zwischen Gewerkschaften und Unternehmern, in dem bestimmte Zeitspanne zwischen Streikbeschluß und Einleitung von Streikmaßnahmen vereinbart wird)
Wartezeit(gesetzlich oder vertraglich festgesetzte Frist während eines Arbeitskonflikts, in der weder gestreikt noch ausgesperrt werden darf; in Einengung des Streikrechts kann nach dem -> Taft-Hartley Act den Gewerkschaften eine Wartezeit von 80 Tagen auf er legt werden)